100.000-Euro-Strafe für Meta: Gericht rügt Löschverzögerung bei falschen Kriegsverbrecher-Vorwürfen
Elias Koch100.000-Euro-Strafe für Meta: Gericht rügt Löschverzögerung bei falschen Kriegsverbrecher-Vorwürfen
Ein deutsches Gericht hat Meta zu einer Strafe von 100.000 Euro verurteilt, weil das Unternehmen falsche Vorwürfe gegen einen im Gazastreifen eingesetzten Soldaten nicht gelöscht hatte. Die Beiträge, in denen er fälschlicherweise als Kriegsverbrecher bezeichnet wurde, blieben mehr als zwei Wochen online – obwohl ein Löschbefehl bereits im März 2026 ergangen war.
Der Fall nahm seinen Anfang, als diffamierende Inhalte über den Soldaten auf Facebook auftauchten. Dabei wurden sein vollständiger Name und ein Foto veröffentlicht, begleitet von der Behauptung, er habe Kriegsverbrechen begangen. Am 23. März 2026 ordnete die Presskammer des Landgerichts Frankfurt an, die Beiträge umgehend zu entfernen.
Meta kam dieser Anweisung jedoch nicht nach. Die falschen Anschuldigungen blieben bis zum 8. und 10. April 2026 sichtbar – also 15 bis 17 Tage über die gesetzte Frist hinaus. Im Verfahren berief sich das Unternehmen auf interne Verzögerungen, darunter Sprachbarrieren, doch das Gericht wertete diese nicht als Entschuldigung, sondern als erschwerende Umstände.
In seinem Urteil vom 28. Mai 2026 (Aktenzeichen: 2-03 O 128/26) betonte das Gericht die Schwere der Verzögerung. Der Richter führte aus, dass das Versagen Metas besonders gravierend sei, da es um den Ruf des Soldaten ging. Die systematische Nachlässigkeit und die zögerliche Reaktion des Unternehmens rechtfertigten das hohe Bußgeld. Meta hat nun zwei Wochen Zeit, um eine sofortige Beschwerde einzulegen, falls es in Berufung gehen will.
Die Strafe von 100.000 Euro unterstreicht die Haltung des Gerichts zu Metas Umgang mit ehrenrührigem Inhalt. Zwar erreichte der Soldat mit seiner Klage eine Löschanordnung, doch die lange Sichtbarkeit der Beiträge hatte weitere Folgen. Das Urteil setzt einen Präzedenzfall dafür, wie Plattformen künftig mit rechtswidrigen Online-Äußerungen umgehen müssen.






